131 Euro können Menschen mit Pflegegrad 1 als sogenannten Entlastungsbetrag ausgeben, unter anderem für Reinigungshilfen. Die Pflegebeauftragte Katrin Staffler sagte dem RND nun, sie finde es nicht hilfreich, wenn „jemand anderes die Wohnung putzt, während der Pflegebedürftige nur auf der Couch hockt“. Patientenschützer finden das zynisch.