Durch eine Novelle des Jagdgesetzes werden in Niederösterreich die Kriterien für Wolfsabschüsse vereinfacht. Davon betroffen sind Fälle von Annäherungen an Siedlungen oder von Rissen von sachgerecht geschützten Nutztieren. Vertreibung und Vergrämung sind künftig generell ohne Voraussetzungen erlaubt, betonte Landesvize Stephan Pernkopf (ÖVP) am Montag in St. Pölten. Die geplante Novelle bringt auch Änderungen betreffend Nachtzielhilfen und für den Drohneneinsatz.