Veto der Justizminister: Die Rechtsschutz bleibt außen vor
Der Vorstoß des bayerischen Justizministers ist bei den übrigen Bundesländern durchgefallen. Rechtsschutzversicherer dürfen ihren Kunden somit auch künftig keine außergerichtliche Rechtsberatung anbieten. Das freut viele Rechtsanwälte.