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Linkspartei: Brosius-Gersdorf zum Scheitern im Geheimdienst-Ausschuss

Eine Blockade der Union hat verhindert, dass eine Abgeordnete der Linken in den wichtigen Geheimdienst-Ausschuss gewählt wird. Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hält das für problematisch. Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf kritisiert die Nichtwahl der Linken-Abgeordneten Clara Bünger in den Geheimdienst-Ausschuss des Bundestags. Dass Bünger nicht gewählt worden sei, "ist meines Erachtens verfassungsrechtlich bedenklich", so Brosius-Gersdorf zu t-online. "Grundsätzlich muss jeder Ausschuss, soweit er Aufgaben des Plenums übernimmt oder dessen Entscheidungen vorbereitet, ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung dessen Zusammensetzung widerspiegeln", argumentiert die Jura-Professorin. Brosius-Gersdorf war im Sommer von der SPD für das Bundesverfassungsgericht nominiert worden. Ihre Wahl scheiterte nach einer gezielten Kampagne gegen sie. Der Streit um den Richterposten beherrschte wochenlang die Schlagzeilen und wurde zur Zerreißprobe für die schwarz-rote Koalition. Brosius-Gersdorf ist nun weiter als Professorin für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verfassungs- und Sozialrecht an der Universität Potsdam tätig. Ausschuss tagt unter strenger Geheimhaltung Die Linke hatte es vergangene Woche auch im zweiten Anlauf nicht geschafft, einen Sitz im Geheimdienst-Ausschuss des Bundestags zu erhalten. Die Abgeordnete Bünger erreichte bei einer Abstimmung im Plenum nicht die nötige Mehrheit von 316 Stimmen, um in das sogenannte Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) gewählt zu werden. Die geheime Wahl ist mutmaßlich an fehlenden Stimmen der Union gescheitert. Im Juni war bereits die Linken-Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek als Kandidatin durchgefallen. Das PKGr hat neun Mitglieder, die beiden Sitze der AfD und jener der Linkspartei sind derzeit nicht besetzt. Nur ein Vertreter der Opposition sitzt neben den drei Unions-Abgeordneten und zwei SPD-Vertretern im Gremium. Es ist der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Die Mitglieder werden von ihren Fraktionen nominiert, müssen aber auch im Bundestag gewählt werden. Die AfD hat zwei Kandidaten nominiert, sie scheiterten bei einer Abstimmung im Sommer. Das PKGr überwacht die Geheimdienste, bekommt Zugang zu sensiblen Informationen und tagt deshalb unter strenger Geheimhaltung in einem abhörsicheren Raum. Der Auslandsnachrichtendienst BND, der Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst berichten mindestens einmal pro Monat und in aktuellen Lagen auch kurzfristig über ihre Arbeit. Dabei geht es unter anderem um terroristische Bedrohungen, die Verfestigung verfassungsfeindlicher Netzwerke sowie um Spionagefälle. "Brandmauer ist kein Grund, die Kandidatin nicht zu wählen" Die Juristin Brosius-Gersdorf merkt weiter an, dass die Nichtwahl verfassungsrechtlich bedenklich sei, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Abgeordneten aus ihrem verfassungsrechtlichen Recht auf freies Mandat das Recht zur gleichberechtigten Mitwirkung an der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Bundestags folge. "Als politische Kräfte sind die Fraktionen gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln. Die Mitwirkungsbefugnis der Abgeordneten erstreckt sich auch auf die Ausschüsse des Deutschen Bundestags." Die spiegelbildliche Zusammensetzung der Ausschüsse des Bundestags entsprechend der Fraktionsstärke diene unter anderem dem Minderheitenschutz, also dem Schutz der Opposition. "Deshalb besteht grundsätzlich die Pflicht zur Wahl der von den Fraktionen nominierten Kandidaten in die Ausschüsse", so Brosius-Gersdorf. Eine Wahrung einer Brandmauer zu den Linken sei kein Grund, ihre Kandidatin nicht zu wählen. Juristin sieht aber Ausnahmen Juristin Brosius-Gersdorf betont aber gleichzeitig, dass eine Nichtwahl nur legitim sei, wenn dafür ausnahmsweise ein Sachgrund existiere. Dies könne die Unzuverlässigkeit der betreffenden Fraktion oder die Nichtvertrauenswürdigkeit des von der Fraktion nominierten Kandidaten sein. Die Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit der Mitglieder des PKGr sei von "elementarer Bedeutung" für die Funktionsfähigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Eine Nichtwahl sei gegebenenfalls gerechtfertigt, wenn eine Partei oder Fraktion durch den Verfassungsschutz beobachtet werde und die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Geheimdienst-Ausschusses gefährdet sein könne, führte Brosius-Gersdorf weiter aus. Zu den Kandidaten der AfD-Fraktion äußerte sich die Juristin auf Nachfrage nicht. Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. Dagegen ging die Partei erfolglos juristisch vor. Auch die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung in diesem Frühjahr ist Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung. Der Verfassungsschutz hat hier eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben – bis zu einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts. Büngers Scheitern kam überraschend Die Linke ist im Parlament bei der Besetzung wichtiger Posten oft außen vor, denn die Union will nicht mit ihr zusammenarbeiten. Grund ist ein Unvereinbarkeitsbeschluss der Unionsparteien, der Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit der Linken ausschließt. Vor der Wahl am vergangenen Donnerstag hatte sich die Linke eigentlich gute Chancen ausgerechnet, dass die Innenpolitikerin Bünger in das wichtige Gremium gewählt werden würde. Doch nicht nur Bünger scheiterte im Geheimdienst-Ausschuss, auch Linken-Chefin Ines Schwerdtner fiel am Donnerstag bei der Wahl zum Bundesfinanzierungsgremium durch, das die Finanzierungs- und Schuldenpolitik des Bundes überwacht. Ihr Parteikollege Dietmar Bartsch wiederum wurde nicht in das Bundeswehrfinanzierungsgesetz-Gremium gewählt. Die Parlamentarische Geschäftsführerin Ina Latendorf der Linksfraktion hatte daraufhin moniert, dass es der Union nicht um Kompetenz oder einzelne Personen gehe. Stattdessen richte sich das Vorgehen gezielt gegen die Linke. Der Ausschussvorsitzende Marc Henrichmann (CDU) wies die Kritik zurück. "Das war eine demokratische Wahl ohne Personalempfehlung", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Insofern waren offensichtlich anders als bei früheren Kandidaturen die persönlichen Bedenken bei vielen Parlamentariern wohl zu groß." Grüne: Union muss Herangehensweise ändern Allerdings zeigt man sich auch bei den Grünen verärgert über das Scheitern Büngers. Den Linken grundsätzlich den Sitz zu verweigern, sei eine "schlechte Herangehensweise", sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, am Mittwoch in Berlin . Die Union stelle solche Erwägungen einfach über die Arbeitsfähigkeit eines so wichtigen Gremiums. Sie forderte die Unionsparteien auf, ihr Vorgehen zu überdenken. Die Hürden, in das Gremium gewählt zu werden, seien zu Recht hoch, betonte Mihalic. Deshalb müssten die einzelnen Kandidaten genau geprüft werden. Möglicherweise gebe es auch bei den Linken Abgeordnete, denen man dieses Vertrauen nicht aussprechen wolle. Aber bei Bünger sei dies nicht der Fall. Gleichzeitig fügte sie hinzu, dass eben jene hohen Hürden wohl der Grund seien, warum die Kandidaten der AfD das Vertrauen nicht genießen würden. In der vergangenen Wahlperiode war die Linke durch André Hahn im PKGr vertreten, der allerdings ausscheiden musste, als die Partei durch die Abspaltung des BSW den Fraktionsstatus verlor. Die AfD war schon in den vergangenen Jahren nicht mehr im Kontrollgremium dabei. Lediglich in der ersten Wahlperiode nach ihrem Einzug in den Bundestag war die Partei dort durch den ehemaligen Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch vertreten.

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