Beschäftigungsverbot für Schwangere: Wann Betriebe Kosten tragen müssen
LINZ. Betroffen sind etwa Fußpflegerinnen oder Angestellte in Tierarzt- und Zahnarztpraxen.
LINZ. Betroffen sind etwa Fußpflegerinnen oder Angestellte in Tierarzt- und Zahnarztpraxen.