Vor zwei Jahren hatte der Oldenburger Polizeipräsident gewarnt, dass die AfD „zur Gefahr für die innere Sicherheit“ werde. Ein Gericht entschied nun, dass er damit gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot verstoßen habe. Ein AfD-Politiker erhofft sich von dem Urteil eine „Signalwirkung“.