Die Bundesregierung hat am Dienstag eine Reform der Besitzstörungsklagen auf den Weg gebracht, um missbräuchliche Kfz-Besitzstörungsklagen unprofitabel zu machen. Gemäß dem im Ministerrat beschlossenen überarbeiteten Gesetzesentwurf sollen die Anwaltstarife und die Gerichtsgebühren gesenkt werden. Die Gesetzesänderungen sollen noch im Dezember im Nationalrat beschlossen werden und ab 1. Jänner 2026 gelten.