Das Oberlandesgericht Wien hat einem von einer ME/CFS-Betroffenen gegen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) geführten Verfahren wegen Entzugs des Rehagelds deutliche Kritik am vom Gericht eingesetzten Sachverständigen geübt. Gutachter seien demnach gefordert, sich mit dem aktuellen medizinischen Wissensstand auseinanderzusetzen, ebenso mit den Befunden der behandelnden Ärzte, so die Arbeiterkammer, die die Patientin im Verfahren vertrat. Das Ersturteil wurde aufgehoben.