Eineinhalb Jahre lang verfolgte ein Salzburger eine Frau, rief immer wieder bei ihr an und stellte ihr auch an ihrem Wohnort nach. Und das alles trotz einer einstweiligen Verfügung, also einem Kontaktverbot. Selbst nachdem er angeklagt wurde, machte er weiter. Wegen dieser „Hartnäckigkeit“ saß er auch im Gefängnis.