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Nachfolger der Riester-Rente: Altersvorsorgedepot kommt mit höheren Zulagen

Manch einer hatte die Reform der Riester-Rente schon abgeschrieben. Nun aber geht ein Gesetzentwurf ins Kabinett. Und der dürfte vielen bekannt vorkommen. Als sich die Bundesregierung Ende August auf einen Fahrplan für den Herbst einigte, enthielt das Beschlusspapier allerlei Gesetzesvorhaben, die in den nächsten Wochen und Monaten beschlossen werden sollten: Rentenniveau festschreiben, Mütterrente ausweiten, Aktivrente einführen. All das hat inzwischen geklappt, wenn auch mit Ach und vor allem Krach innerhalb der Unionsfraktion. Nicht in Sicht war hingegen eine Reform, die zwar seit Jahren als überfällig gilt, genau deshalb aber wohl kaum noch erwartet wurde: die der privaten Altersvorsorge. Umso überraschender kam Mitte Oktober die Ankündigung der Bundesregierung, noch in diesem Jahr einen Nachfolger für die Riester-Rente vorlegen zu wollen . Ein entsprechender Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geht an diesem Mittwoch ins Kabinett. Warum es damit nun doch schneller ging als gedacht, lässt sich erahnen, wenn man den Entwurf genauer anschaut. Denn: Der Reformvorschlag ist ein alter Bekannter. Lindners Altersvorsorgedepot ist zurück Klingbeils Gesetzesvorhaben baut auf dem Entwurf für ein sogenanntes Altersvorsorgedepot auf , den sein Amtsvorgänger Christian Lindner (FDP) in der vergangenen Legislaturperiode ausgearbeitet, aber wegen des Scheiterns der Ampelkoalition nicht mehr über die Ziellinie gebracht hat. Geplant war nichts weniger als eine völlig neue Art des staatlich geförderten Sparens. Menschen sollten ihr Geld langfristig und breit gestreut in Aktien, Fonds, ETFs und Anleihen anlegen können und dabei staatliche Zulagen und Steuervorteile erhalten. Das Konzept hielt keine Beitragsgarantie bereit, dafür aber die Chance auf höhere Renditen. So ähnlich plant es jetzt auch Klingbeil ab 2027; sein Entwurf unterscheidet sich aber an einigen Stellen vom Lindner-Depot. Zudem sollen künftig auch ein sogenanntes Standarddepot Altersvorsorge mit einem Kostendeckel bei 1,5 Prozent pro Jahr sowie modernisierte Garantieprodukte mit 80-Prozent-Beitragsgarantie möglich sein. Auch Produkte mit 100-Prozent-Garantie bleiben erlaubt. Diese gab es bereits bei Riester. Die Förderung wird neu gestaltet Statt einer pauschalen 20-Cent-Zulage pro eingezahltem Euro, wie sie in Lindners Konzept vorgesehen war, setzt Klingbeils Altersvorsorgedepot auf eine gestaffelte Förderung: So gibt der Staat für die ersten 1.200 Euro, die eingezahlt werden, ab 2027 zunächst 30 Cent pro Euro dazu (ab 2029: 35 Cent), für Einzahlungen ab 1.201 bis 1.800 Euro liegt die Förderung bei 20 Cent pro eingezahltem Euro. In Summe ergibt sich damit eine maximale Grundzulage von 480 Euro pro Jahr. Lindners Entwurf hatte noch eine Obergrenze von 3.000 Euro und damit 600 Euro Zulage pro Jahr vorgesehen. Bei Riester beträgt die bisherige Grundzulage 175 Euro . Sie ist an die Bedingung geknüpft, jedes Jahr 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzuzahlen, maximal 2.100 Euro. Wer Kinder hat, profitiert zusätzlich von der Kinderzulage. Sie beträgt 25 Cent pro eingezahltem Euro, maximal jedoch 300 Euro pro Kind – analog zur Riester-Zulage für ab 2008 geborene Kinder. Um die Zulagen erhalten zu können, müssen Sparer mindestens 120 Euro pro Jahr eingezahlt haben. Berufsanfänger unter 25 Jahren erhalten eine einmalige Sonderprämie in Höhe von 200 Euro. Trotz der Fördergrenze soll es möglich sein, mehr Geld einzuzahlen, nur dann eben ohne weitere Zuschüsse vom Staat. Einzelaktien sind dagegen nun grundsätzlich tabu. Das war unter Lindner noch anders. Einzahlungen und Zulagen sind steuerlich absetzbar Wie bei Riester können Sparer ihre Einzahlungen plus die Zulagen bis zu einem bestimmten Betrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzen . Ist die Steuerermäßigung höher als der Zulagenanspruch, gewährt das Finanzamt die Differenz als zusätzliche Ersparnis. Das geschieht automatisch, wenn Sparer eine Steuererklärung abgeben, über die sogenannte Günstigerprüfung. Einen Unterschied zur bisherigen Riester-Förderung gibt es aber: Der Höchstbetrag, bis zu dem der Sonderausgabenabzug gilt, greift nur für die eigenen Einzahlungen. Die Zulagen können immer voll als Sonderausgaben abgezogen werden. Bisher galt für beides zusammen ein Höchstbetrag von 2.100 Euro. Beim Altersvorsorgedepot können hingegen eigene Beiträge bis 1.800 Euro als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Wer also zum Beispiel die Grundzulage voll ausreizt und zwei Kinder hat, kann insgesamt 2.880 Euro steuerlich absetzen (1.800 Euro + 480 Euro + 300 Euro + 300 Euro). Steuerfreiheit in der Ansparphase Und noch einen Vorteil genießen Inhaber eines Altersvorsorgedepots: Während Anleger bei einem normalen ETF-Sparplan ihre Gewinne versteuern müssen , sollen die Erträge beim Vorsorgedepot in der Ansparphase steuerfrei sein. Dadurch schlägt der Zinseszinseffekt noch stärker zu Buche als bei einem rein privat geführten Sparplan. In der Auszahlphase greift wie bisher die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: Es fällt Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz auf die gesamte Auszahlung an. Der Steuersatz ist im Rentenalter in der Regel niedriger als während des Arbeitslebens. Bei einem privaten ETF-Sparplan fällt in der Auszahlphase Kapitalertragsteuer auf die Gewinne an; Steuern , die bereits in der Ansparphase gezahlt wurden, werden dabei verrechnet. Keine Verrentungspflicht bis zum Lebensende Anders als im ursprünglichen Lindner-Konzept muss das Geld nicht bis zum Beginn der Auszahlungsphase im Vertrag bleiben. Sparer können grundsätzlich frei über ihr Kapital verfügen, müssen bei vorzeitiger Entnahme allerdings Zulagen und eventuelle Steuervorteile zurückzahlen. Zudem werden die Gewinne dann nachträglich besteuert. Neu ist auch: Für den Start der Auszahlungsphase gibt es einen flexiblen Korridor. Sie kann zwischen 65 und 70 Jahren beginnen – abhängig von Vertrag und Wahl des Sparers. Riester-Sparer können ab dem Alter von 62 Jahren mit der Auszahlung beginnen; bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, sogar schon ab 60 Jahren. Beim Altersvorsorgedepot haben Sparer die Wahl zwischen: einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen muss; eventuelles Restkapital kann ausgezahlt werden. Sparer können ihr Geld aus einem Altersvorsorgedepot auch vererben – entweder prämienunschädlich als Altersvorsorgevertrag der Erben oder prämienschädlich als Auszahlung. Auch reine Versicherungslösungen sollen mit der Klingbeil-Reform weiter möglich sein. Wie ursprünglich geplant soll es zusätzlich zu Verträgen mit 100 Prozent Garantie über die eingezahlten Beiträge auch Verträge geben, die nur 80 Prozent des eingezahlten Kapitals garantieren. Das soll auch bei Versicherungsprodukten die Chance auf höhere Renditen steigern, weil die Versicherungen einen größeren Anteil der Einzahlungen am Aktienmarkt anlegen können. Was wird aus bisherigen Riester-Verträgen? Bisherige Riester-Sparer sollen zum neuen Modell wechseln können, sind dazu aber nicht verpflichtet. Wer sich einmal für den Wechsel entschieden hat, kann das nicht widerrufen. Wann geht es los? Stimmt das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zu, muss das Vorhaben noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Eingeführt werden sollen die Altersvorsorgedepots dann zum 1. Januar 2027.

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