Kommunalwahlrecht Hessen: Richter entscheiden, wie viel die Wählerstimme zählt
Kontroverse Verhandlung: Über die Frage, welches Wahlrecht am 15. März beim Urnengang in den Kommunen gilt, muss der hessische Staatsgerichtshof entscheiden.
Kontroverse Verhandlung: Über die Frage, welches Wahlrecht am 15. März beim Urnengang in den Kommunen gilt, muss der hessische Staatsgerichtshof entscheiden.