Informationen zur Wechselperiode II
Im Fußball heißt es wieder Winterzeit ist Transferzeit! Das ist im Amateurfußball nicht anders als in der Bundesliga. In Vorausschau auf die anstehende Wechselperiode II möchte die Passstelle des Bremer FV einige Informationen übermitteln.
Die wichtigsten Hinweise haben wir euch hier einmal zusammengefasst. Eine ausführliche Version mit allen Details findet ihr hier.
Dauer der Wechselperiode II:
- 01.01.2026 bis 02.02.2026 (18:00 Uhr)
Abmeldung vom Spielbetrieb beim alten Verein:
- bis spätestens zum 31.12.2025
- nur gültig mit schriftlichem Nachweis:
- Einschreiben mit vorliegendem Einschreibebeleg
- Empfangsbestätigung bei persönlicher Abgabe
- Kündigungsbestätigung
- Abmeldungen per E-Mail oder per Messenger (WhatsApp, Signal etc.) sind keine Nachweise im Sinne der BFV-Spielordnung.
- Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Abmeldung keine Reaktion des abgebenden Vereins auf die Abmeldung, gilt der Spieler automatisch als freigegeben.
Vereinswechsel:
- bis zum 31.12.2025: nachweisliche Abmeldung beim abgebenden Verein
- bis zum 02.02.2026 (18:00 Uhr): Vereinswechselantrag über das DFBnet
- Drei Möglichkeiten für den Antrag im DFBnet:
- „Ordnungsgemäße Abmeldung“ durch den abgebenden Verein
- „Ordnungsgemäße Abmeldung liegt vor“ durch aufnehmenden Verein
- „Per Post mit vorliegendem Einschreibebeleg“ durch aufnehmenden Verein.
Wartefristen:
- In Wechselperiode II sind Vereinswechsel ohne Zustimmung des abgebenden Vereins grundsätzlich nicht vorgesehen. Ohne Zustimmung entstehen dieselben Wartefristen wie bei einem Vereinswechsel außerhalb der Wechselperiode.
Nachträgliche Zustimmung:
- Erteilung muss aktiv vom abgebenden Verein kommen
- Eingang muss in der Zeit vom 01.01. bis 02.02.2026 (18:00 Uhr) erfolgen
Ausbildungsentschädigung:
- Anders als in Wechselperiode I genügt ein Nachweis der Zahlung nicht als Ersatz der Zustimmung, sondern der abgebende Verein selbst muss aktiv die Zustimmung bzw. nachträgliche Zustimmung bei der Passstelle erteilen.
Vertragsspieler:
- Amateure können auch in der Wechselperiode II nach einem Vereinswechsel zu Vertragsspielern gemacht werden. Dies führt aber nicht zu einem Wegfall der Wartefrist (anders als in Wechselperiode I).
Zweitspielrecht:
- Beantragung ab sofort ausschließlich online möglich
- Zweitverein stellt den Antrag und weist die Voraussetzungen nach, Stammverein kann das Zweitspielrecht online bestätigen oder ablehnen
- Besteht ein Zweitspielrecht, ist bei einem Vereinswechsel in der Wechselperiode II die Zustimmung beider Vereine erforderlich.
Freundschaftsspiele:
- Auch der Einsatz in Freundschaftsspielen ist nur mit gültiger Spielerlaubnis möglich.
- Die Passstelle empfiehlt daher allen Spielern, die überlegen, den Verein noch zu wechseln, aber noch an Freundschaftsspielen ihrer aktuellen Mannschaft teilnehmen wollen, sich zum 31.Dezember abzumelden und für den Zeitraum der Wechselperiode ein Gastspielrecht zu beantragen.
Kontaktmöglichkeiten der Passstelle des Bremer FV:
Die Geschäftsstelle und die Passstelle des Bremer FV sind im Zeitraum 24.12.2025 – 04.01.2026 geschlossen. Ansonsten ist die Passstelle unter passstelle@bremerfv.de, oder zu folgenden Zeiten telefonisch unter der 0421-791 66 12 erreichbar:
- Montag 09:00 – 15:00 Uhr
- Dienstag 09:00 – 15:00 Uhr
- Mittwoch 09:00 – 15.00 Uhr
- Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr
- Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Es wird außerdem am Montag, den 12.01.2026 von 19:00 – 21:00 Uhr eine offene Sprechstunde per Videokonferenz geben, in welcher wir euch gerne bezüglich aller während der Wechselperiode auftretenden Fragen weiterhelfen. Die Anmeldung dafür ist ab sofort unter online möglich.
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