Zollfreie Einfuhr von Elektroautos nach Belarus, Armenien und Kirgisistan tritt am 22. Januar in Kraft
Ab demselben Datum treten auch die Rechtsakte der EAWK über Änderungen der Warennomenklatur für die Außenwirtschaftstätigkeit der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Bezug auf bestimmte Fahrzeugarten in Kraft.