Die Justiz „machte“ Karl-Heinz Grasser pünktlich zu seinem 57. Geburtstag ein ganz besonderes Geschenk: Die Haft hinter Gefängnismauern durfte er gegen eine elektronische Fußfessel tauschen. Diese dürfte jedoch alles andere als ein Klotz am Bein sein; statt karger Zelle verbringt er nun Hausarrest im Luxusdomizil. Ist das zu milde bei schweren Wirtschaftsdelikten?