Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Mütterrente III und wer darauf Anspruch hat. Die Bundesregierung plant, ab 2027 die sogenannte Mütterrente auszuweiten und somit Millionen Rentnern, die meisten davon Frauen, mehr Geld im Alter zu gewähren. Damit sollen die Jahre, die ein Elternteil für die Kindererziehung aufgewendet hat und dadurch nicht arbeiten konnte, stärker in der Rente berücksichtigt werden. Doch nicht alle Menschen im Ruhestand bekommen diesen Zuschlag. Eine t-online-Leserin schreibt, sie sei Pensionärin und frage sich nun, ob sie auch von der Erhöhung der Mütterrente profitieren könne. Beamte bekommen keine Mütterrente III Die Antwort ist: Nein, pensionierte Beamten und Beamtinnen bekommen die Mütterrente III nicht. Denn hierbei handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung . Da Pensionäre aus einem getrennten System der Altersvorsorge versorgt werden, haben sie keinen Anspruch auf Leistungen wie die Mütterrente. Eine Ausnahme gibt es: Für Eltern, die während der Zeit, in der sie ihre Kinder geboren und erzogen haben, gesetzlich rentenversichert waren, und erst später in ein Beamtenverhältnis wechselten, gibt es im Alter die Mütterrente. Entscheidend ist also das System, in das Sie während der Kindererziehung eingezahlt haben. Staatsdiener : Diese Vorteile und Nachteile hat der Beamtenstatus Vergleich im Alter: Darum ist die Pension für Beamte höher als die Rente Kindererziehung wird auch bei Beamten berücksichtigt Das bedeutet aber nicht, dass die Erziehungszeiten für Kinder, die in Beamtenhaushalten aufwachsen, gar nicht berücksichtigt werden. Wie genau die Versorgung im Alter für Beamte aussieht, regeln die Bundesländer bzw. bei Bundesbeamten der Bund. Die Regelungen können je nach Land leicht abweichen, für Bundesbeamte gilt aber Folgendes: Beamte, die ein Kind geboren haben, haben Anspruch auf einen Kindererziehungszuschlag. Der Kindererziehungszuschlag gilt für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, für 30 Monate nach der Geburt ... ... und für später geborene Kinder für 36 Monate. Die Höhe des Zuschlags berechnet sich anhand des sogenannten Rentenwerts, der sich jährlich neu berechnet. Den Zuschlag gibt es für jedes geborene Kind, bei mehreren Kindern werden die Zuschläge also addiert. Das Ruhegehalt von Beamten, die ein oder mehrere Kinder erzogen haben, wird also um den Kindererziehungszuschlag erhöht. Allerdings nur bis zur Erreichung des Höchstruhegehalts: Wer durch den Kindererziehungszuschlag die maximal erreichbare Pension also übersteigen würde, bekommt weniger Zuschlag, als ihm rechnerisch zustehen würde. Der Höchstruhegehaltssatz eines Pensionärs beträgt maximal 71,75 Prozent der Bezüge, die er in Vollzeit nach 40 Jahren Dienstzeit erhalten hat. Frag t-online: Gibt es für die Mütterrente eine Altersgrenze? Rentenerhöhung : So viel mehr Geld gibt es durch die Mütterrente III Genauso wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung können Eltern, die ihre Kinder gemeinschaftlich erzogen haben, den Kindererziehungsschlag untereinander aufteilen . Dazu müssen die Eltern eine Erklärung abgeben – ansonsten wird der Anspruch automatisch der Mutter zugeordnet. Fazit Die Mütterrente III – die es im Übrigen auch für Väter gibt, wenn sie die Erziehung der Kinder übernommen haben – wird also nicht an Beamte ausgezahlt. Diese haben aber über die Beamtenbesoldung andere Ansprüche, die auch die Erziehung von Kindern berücksichtigen. Ob in Zukunft beim Kindererziehungszuschlag Anpassungen geplant sind (zum Beispiel die Gleichstellung von Eltern, deren Kinder vor 1992 und nach 1992 geboren wurden), steht noch nicht fest. In der Vergangenheit wurde dies aber immer getan.