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Smart Meter: Diese Rechte haben Verbraucher beim neuen Stromzähler

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Hürden beim Einbau eines intelligenten Stromzählers. Wer sich mit der Energiewende beschäftigt und selbst aktiver daran teilhaben will, der hat vermutlich schon mal vom Smart Meter gehört. Dieser intelligente Stromzähler ist der zentrale Baustein für das Gelingen der Energiewende im Privathaushalt. Doch seit Jahren hinkt Deutschland beim Einbau der Geräte hinterher, sodass nur rund drei Prozent der Haushalte (Stand: Ende 2025) wirklich etwas vom Stromsystem der Zukunft haben. Diese Schwierigkeit beschreibt auch ein t-online-Leser: "Geldsparen mit Smart Meter gibt es nur auf dem Papier. Die Realität ist anders, weil die Netzbetreiber diese Geräte nicht zur Nutzung freigeben", schreibt er und will wissen, wo er Hilfe bekommen kann, damit er endlich loslegen kann. Tatsächlich gibt es Probleme mit fast jedem Schritt auf dem Weg zum Smart Meter – und das schon seit Jahren. Dieser Ratgeber bietet daher eine kleine Anleitung, wie Sie vorgehen sollten und an wen Sie sich wenden, wenn es mal hakt: Wann der Smart Meter Pflicht ist Wer einen Jahresstromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden hat oder eine steuerbare Einrichtung wie Wärmepumpe oder PV-Anlage besitzt, der muss einen Smart Meter bekommen . Der Pflichteinbau muss bis Ende 2030 abgeschlossen sein. In diesen Fällen muss sich der zuständige Messstellenbetreiber direkt an Sie wenden, um den Einbau zu koordinieren. Allerdings tun sich wohl viele Netzbetreiber mit der Größe der Aufgabe schwer. Es kann also sein, dass Sie unter die Pflicht zum Einbau fallen, aber noch keinen Smart Meter haben. Falls Sie noch nichts gehört haben, sollten Sie beim zuständigen Unternehmen nachfragen. Den zuständigen Messstellenbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Grundsätzlich kann aber seit 2025 jeder auch auf Wunsch einen Smart Meter bekommen. Um diesen zu beantragen, können Sie sich ebenfalls an Ihren Messstellenbetreiber wenden. Das gilt sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Probleme beim Smart-Meter-Einbau: Wettbewerbliche Betreiber anfragen Aus der Branche hört man allerdings immer wieder, dass es vor allem beim Wunscheinbau oft hakt. Viele Verbraucher beantragen den Einbau eines Smart Meters und hören dann aber nichts vom zuständigen Messstellenbetreiber. Deshalb sollten Sie wissen, dass Sie den Messstellenbetreiber auch wechseln können. Diese Unternehmen heißen wettbewerbliche Messstellenbetreiber und sollen das Monopol der sogenannten grundzuständigen Betreiber aufbrechen. Die wettbewerblichen Betreiber können ihre Preise so festlegen, dass sie den örtlichen grundzuständigen Anbieter unterbieten – genauso wie man es auch bei Stromtarifen kennt . Allerdings dürfen die wettbewerblichen Netzbetreiber auch höhere Preise anbieten, während die grundzuständigen an Preisobergrenzen gebunden sind. Es gibt mittlerweile sehr viele wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB), die damit werben, dass sie die Smart Meter schneller und günstiger einbauen als die grundzuständigen Anbieter. Zu den bekannteren gehören Inexogy, Metrify oder Zählerhelden. Gut zu wissen für den Hinterkopf: Viele wMSB sind gleichzeitig Stromanbieter und wollen mit dem Einbau eines Smart Meters auch einen Stromvertrag abschließen. Sie werden aber nicht daran gehindert, später wieder den Vertrag zu wechseln, wenn Sie ein besseres Angebot finden. Wenn Sie damit Probleme haben, einen Smart Meter zu bekommen – ob Pflichteinbau oder nicht –, lohnt es sich, zumindest bei einem wMSB nachzufragen, wann und zu welchem Preis er den Zähler einbauen kann. Finanzielle Vorteile des Smart Meter gelten sofort Sobald Sie einen Smart Meter beantragt haben, haben Sie einen finanziellen Vorteil. Denn wer einen Smart Meter hat und eine sogenannte steuerbare Verbrauchseinheit nutzt (zum Beispiel Wärmepumpe, Wallbox , PV-Anlage), zahlt geringere Netzentgelte . Und wie Florian Bachmann vom wMSB Octopus Energy erklärt, gilt dieser Rabatt schon ab der Antragsstellung: "Die monetären Vorteile entstehen, sobald man den Wunsch nach einem Smart Meter geäußert hat. Verbraucher haben dann ein Recht auf reduzierte Netzentgelte". Das soll den Druck auf die grundzuständigen Messstellenbetreiber erhöhen, schneller mit dem Einbau der Geräte voranzukommen. Wenn Sie nach Januar 2024 eine Wärmepumpe, Wallbox oder PV-Anlage installiert haben, müssten Sie bereits einen Smart Meter haben und von reduzierten Netzentgelten profitieren. Besitzer von älteren Anlagen müssen sich bei ihrem Netzbetreiber melden und mitteilen, dass sie reduzierte Netzentgelte erhalten wollen – und dazu einen Smart Meter. Allerdings kann man ohne installierten Smart Meter keine dynamischen Stromtarife nutzen. Vor allem für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinheiten lohnen sich diese Tarife. Verbraucher können damit Hunderte Euro im Jahr sparen. Wenn Sie den Antrag für einen Smart Meter gestellt haben, sollte dieser innerhalb von vier Monaten eingebaut werden. Passiert das nicht, wenden Sie sich noch einmal höflich an Ihren wMSB. Wenn auch das nichts bringt, melden Sie sich bei der Schlichtungsstelle Berlin e. V . Bürokratie bremst intelligente Stromzähler Immer wieder kommt es zudem vor, dass der Smart Meter zwar installiert, aber noch nicht funktionsfähig ist. Florian Bachmann kennt das: "Das liegt auch daran, dass der Prozess sehr langwierig ist und es keine funktionierende Standardisierung gibt. Pro Smart Meter, den wir installieren, müssen wir 30 bis 40 Nachrichten mit verschiedenen Stellen austauschen", sagte er t-online. Voranmeldung, Anmeldung, Änderung der Stammdaten beantragen – all das und mehr passiert im Hintergrund. Vor allem kleinere Stadtwerke, die häufig die Messstellenbetreiber in ihrer Region sind, stellt die Bearbeitung vor personelle und finanzielle Herausforderungen. Daher kann es vorkommen, dass die Freischaltung des Geräts lange dauert. Das ist ärgerlich für Betroffene, auch wenn sie trotzdem von den reduzierten Netzentgelten profitieren. Wenn Sie schon sehr lange warten, können Sie sich auch in diesem Fall an die Schlichtungsstelle Berlin e. V. wenden und eine Beschwerde einreichen. Bis 2032 müssen alle einen Smart Meter haben Der Antrag und Einbau eines Smart Meters in Deutschland verläuft noch schleppend. Das führt zu Frust bei denjenigen, die Vorreiter sein wollen und schon jetzt die Geräte nutzen möchten. Laut Gesetz sollen aber bis 2032 alle Haushalte mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Denn nur wenn flächendeckend Smart Meter installiert sind, können sich Haushalte wirklich an die neuen Gegebenheiten durch mehr erneuerbare Energien im Netz anpassen.

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