Als ein Mann in Aschaffenburg auf Kleinkinder einsticht, greift Ahmed Mohamed Odowaa beherzt ein – und hilft der Polizei. Nun wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Die bayerische Polizei sucht den Helden von Aschaffenburg . Seit Jahresbeginn ist Ahmed Mohamed Odowaa ausreisepflichtig, da er aber nicht zum Abschiebungstermin erschienen ist, wurde er von der Polizei jetzt zur Festnahme ausgeschrieben. Das teilte die Regierung von Unterfranken mit. Dabei sei sich die Behörde nicht sicher, ob sich der 31-jährige Somalier noch in Deutschland befinde. Laut Medienberichten hat Odowaa schon Ende 2025 das Land verlassen und hielt sich in Frankreich auf. Juristischer Gegenschlag: Nach Sparkasseneinbruch in Gelsenkirchen – Kunden reagieren Für 20 Stunden verschanzt: Mutmaßlicher Fahrraddieb löst SEK-Einsatz aus Fest stehe allerdings, dass sich der Somalier nicht bei der Zentralen Ausländerbehörde abgemeldet habe. Die Regierung von Unterfranken in Würzburg teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: "Für die Ausländerbehörde gibt es in solchen Fällen keine Möglichkeit, den tatsächlichen Aufenthaltsort – insbesondere im Ausland – aufzuklären." Auch Markus Söder dankt Ahmed Mohamed Odowaa hatte im vergangenen Januar bei der tödlichen Messerattacke von Aschaffenburg entschieden eingegriffen. Am 22. Januar griff ein Afghane im Park Schöntal eine Kindergartengruppe an – und stach unter anderem mit einem Messer auf Kleinkinder in einem Böllerwagen ein. Odowaa, der zufällig in dem Park zugegen war, nahm die Verfolgung des Täters auf – und half schließlich der Polizei bei der Festnahme. In der Folge wurde er immer wieder für seinen Mut und seine Zivilcourage gelobt. Im Mai 2025 wurde ihm sogar vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) die Christopherus-Medaille verliehen. In einem Schreiben stellte Söder fest: Odowaa verdiene "Dank, Anerkennung und höchsten Respekt". In der Folge erhielt Odowaa zudem eine Duldung in Deutschland, auch weil er bei dem anschließenden Verfahren als wichtiger Zeuge galt. Allerdings: Das Verfahren gegen den Messerstecher von Aschaffenburg wurde mittlerweile beendet. Bis auf Weiteres sitzt der damals 28-Jährige nun in einer forensischen Psychiatrie. Asyl in Deutschland würde Dublin-Regeln widersprechen Seit Ende des vergangenen Jahres stand dann fest, dass Odowaa das Land verlassen muss. Odowaa betrat 2020 zuerst in Italien EU-Boden – nach den Regeln des sogenannten Dublin-Verfahrens ist nicht vorgesehen, dass ihm ein anderes EU-Land Asyl gewährt. Der Asylantrag des 31-Jährigen wurde schon vor zwei Jahren abgelehnt. Trotzdem gab es für Odowaa laut der Regierung Unterfranken im vergangenen Jahr die "Chance, aus eigener Kraft die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen und sich insbesondere eine Arbeitsstelle zu suchen" – er habe sie aber nicht genutzt. Wie die Lokalzeitung "Main-Echo" schreibt, werden Odawaa von der Staatsanwaltschaft zudem Straftaten vorgeworfen: Sachbeschädigung und das ungefragte Versenden pornografischer Inhalte. Auch ein Sprecher des Innenministeriums betonte: Der Somalier habe keine Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme gezeigt. Odowaa widerspricht der Darstellung der Behörde. Im Gespräch mit der "Zeit" erklärte er: Er habe sich für mehrere Jobs beworben, allerdings erfolglos. Wie die "Zeit" schreibt, galt die Arbeitserlaubnis nur für einen konkreten Job als Lagerhelfer in Leiharbeit.