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Mütterrente III: Wann wird der Zuschlag ausgezahlt?

Die Bundesregierung weitet die Mütterrente aus. t-online zeigt, wer davon profitiert, wie viel mehr Rente es gibt und wann der Zuschlag erstmals gezahlt wird. Union und SPD haben ein Etappenziel erreicht: Mit dem ersten Rentenpaket hat es auch die Ausweitung der sogenannten Mütterrente durch Bundestag und Bundesrat geschafft. Millionen Rentner profitieren von dieser dritten "Ausbaustufe" – insbesondere Frauen. t-online erklärt, was es mit der Mütterrente genau auf sich hat, wie viel mehr Geld sie bringt und wann mit der Auszahlung zu rechnen ist. Was ist die Mütterrente? Die Mütterrente gibt es seit dem 1. Januar 2014. Sie ist keine eigenständige Rente , sondern erhöht die Rente von Menschen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Das betrifft besonders Mütter, da sie historisch gesehen häufiger die Kindererziehung übernommen haben. Seit 2014 wurden pro Kind bis zu zwei Jahre Erziehungszeit anerkannt, also bis zu zwei Rentenpunkte gutgeschrieben. Das nannte sich Mütterrente I. Zuvor war ab 1986 nur ein Rentenpunkt pro Kind möglich. 2019 folgte eine zweite Verbesserung: Seitdem werden bis zu 2,5 Rentenpunkte pro Kind anerkannt (Mütterrente II). Seit 1992 gibt es für Kinder, die ab diesem Jahr geboren wurden, schon bis zu drei Rentenpunkte. Die nun geplante Mütterrente III soll drei Rentenpunkte für alle bringen. Lesen Sie hier, was Rentenpunkte mit Ihrer späteren Rente zu tun haben. "Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten", begründeten Union und SPD das Vorhaben. Die Ausweitung der Mütterrente war vor allem ein Herzensthema der CSU . Sie argumentiert: Mütter, die in den 1970er- und 1980er-Jahren Kinder großgezogen haben, konnten oft weniger von Kita-Angeboten profitieren, mussten längere Erwerbsunterbrechungen in Kauf nehmen und hätten deshalb schlechtere Rentenansprüche als jüngere Generationen. Wie erkenne ich, dass die Mütterrente angerechnet wurde? Die gesetzliche Rentenversicherung erkennt Kindererziehungszeiten regelmäßig im Rahmen einer sogenannten Kontenklärung an. Sie meldet sich in der Regel automatisch bei Ihnen, sobald Sie 43 Jahre alt werden. Ist das bei Ihnen nicht geschehen, sollten Sie selbst aktiv werden, sonst zählen die Zeiten nicht für die Rente. Dafür benötigen Sie das Formular V0800 (Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten). Den Antrag stellen Sie direkt online bei der Rentenversicherung. Ob Kindererziehungszeiten bereits berücksichtigt wurden, können Sie in Ihrem Rentenversicherungsverlauf prüfen. Ist das nicht geschehen, ist das Geld aus der Mütterrente aber nicht verloren. Sie können die Angaben auch noch im Rentenantrag nachholen. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt zudem einen Bescheid über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten, den die Eltern überprüfen können. Wie viel mehr Geld bringt die Mütterrente? Mit der Mütterrente III erhalten Mütter (und Väter), deren Kinder vor 1992 geboren sind, künftig einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind. Da ein Rentenpunkt seit 1. Juli 2025 40,79 Euro wert ist, würden 0,5 Rentenpunkte mehr die Rente um 20,40 Euro pro Monat und Kind erhöhen. Eine Mutter oder ein Vater mit zwei Kindern würden künftig knapp 41 Euro mehr Rente bekommen. Wer drei Kinder hat, könnte mit gut 61 Euro mehr Rente rechnen. Hochgerechnet auf die gesamte Rente wären das für Mütter pro Kind mindestens rund 5.410 Euro, wenn man die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von Frauen von 22,1 Jahren zugrunde legt (22,1 Jahre x 20,40 Euro x 12 Monate). Die jährlichen Rentenerhöhungen sind hier noch nicht eingerechnet. Für Väter wären es im Schnitt mindestens rund 4.602 Euro mehr Rente. Männer bezogen zuletzt durchschnittlich 18,8 Jahre lang Rente. Insgesamt rechnet die Deutsche Rentenversicherung mit zusätzlich ausgezahlten Renten im Wert von 4,5 Milliarden Euro jährlich. Wem bringt die neue Mütterrente III nichts? Einen Wermutstropfen gibt es aber: Die verbesserte Mütterrente wird nicht bei allen Frauen ankommen. Denn viele Frauen haben so kleine Renten, dass sie sie mit Grundsicherung im Alter aufstocken müssen. Und dort wird die Mütterrente unter Umständen voll angerechnet. "Nur wer auf mindestens 33 Beitragsjahre kommt, profitiert von einem Freibetrag bei der Grundsicherung. Das schaffen viele Frauen aber nicht", sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, im Interview mit t-online . Die höhere Mütterrente würde bei ihnen also dazu führen, dass die Grundsicherung sinke. Sie fordert daher: "Wer Altersarmut verhindern will, muss diesen Freibetrag ausweiten." Auch pensionierte Beamtinnen und Beamte bekommen die Mütterrente III nicht , da es sich um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Nur wer während der Zeit, in der Kinder geboren und erzogen wurden, gesetzlich rentenversichert war, kann auch als Beamter profitieren. Wird die Mütterrente III 2026 ausgezahlt? Nein. Die Mütterrente III ist zwar schon beschlossen, tritt aber erst 2027 in Kraft. Bis zur tatsächlichen Auszahlung dürfte es aber noch länger dauern: Die Deutsche Rentenversicherung kann die Mütterrente III erst ab 2028 zahlen – dann allerdings rückwirkend ab 2027. Das bedeutet: Wer erst ab Anfang 2028 in Rente geht, erhält von Anfang an eine gesetzliche Altersrente, die um die Rentenpunkte aus der Mütterrente erhöht ist. Wer bereits in Rente ist, wird sich bis zur Umsetzung gedulden müssen und erhält dann eine Nachzahlung. Grund für die Verzögerung ist laut Rentenversicherung, dass man bei der Programmierung nicht nach dem Vorbild der bereits umgesetzten Mütterrenten I und II vorgehen könne. Das wiederum liege an mehreren Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren. Insgesamt müssten mehr als zehn Millionen Versicherungskonten angepasst werden – eine Mammutaufgabe für die Rentenversicherung.

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