Der Verfassungsgerichtshof hat die Volksbefragung im November 2024 für das S-Link-Projekt als gesetzeswidrig erklärt, heißt es in einer Aussendung des Höchstgerichtes. Die Fragestellung sei unklar gewesen und verstieß gegen das Volksbefragungsgesetz. Bekanntlich lehnten die befragten Salzburger mehrheitlich das Verkehrsprojekt ab.