In dem Musterprozess gegen einen abgemahnten Unternehmer in der Causa Google Fonts hat das Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien kürzlich ein Urteil gefällt. Das Gericht stufte die Vorgehensweise der Klägerin in dem Fall rund um tausende Abmahnschreiben wegen der Nutzung von Google Fonts als missbräuchlich ein, die Klage wurde abgewiesen.