Es ist ein Pauken-, besser gesagt, ein „Quak“-Schlag in einem mehrere Jahre andauernden Nachbarschaftsstreit in Oberösterreich: Das Landesgericht Linz entschied jetzt, dass ein genervter Anrainer das laute Gequake vom Badeteich des Nachbarn akzeptieren muss. Ein Präzedenzfall, gegen den der nun doch unterlegene Nachbar noch berufen kann.