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Tierseuchen: Vogelgrippe-Verdacht: Bauernverband mahnt zur Vorsicht

Stern 

Nach einem Vogelgrippe-Verdacht in Mittelhessen werden Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelbetriebe erneut betont. Was der Bauernverband jetzt empfiehlt.

Nach einem Verdacht auf Vogelgrippe und der Tötung von 19.000 Masthähnchen in einem Betrieb in Mittelhessen ruft der Hessische Bauernverband die Betriebe erneut zu Sicherheitsmaßnahmen auf. Nötig sei eine engmaschige Überwachung der Bestände und die sofortige Meldung von Auffälligkeiten wie einer erhöhten Sterblichkeit, erklärte eine Verbandssprecherin auf Anfrage. Auch Funde verendeter Wildvögel sollten umgehend gemeldet und die Sicherheitsmaßnahmen wie Hygieneregeln und Zugangskontrollen strikt eingehalten werden.

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen hatte die Tötung der Masthähnchen in dem Betrieb im Hungener Stadtteil Utphe angeordnet. Bei Untersuchungen des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor war der Erreger H5 nachgewiesen worden. Nun stehen noch Ergebnisse des Friedrich-Loeffler-Instituts aus, die nach Worten eines Kreissprechers in Kürze vorliegen dürften.

Schutzmaßnahmen wurden erst im Dezember aufgehoben

Das Veterinäramt bereitet eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius sowie eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius rund um den Betrieb im Stadtteil Utphe vor. "Damit sind Beschränkungen für das Verbringen von Geflügel und Geflügelprodukten sowie die Pflicht zur Aufstallung verbunden", hatte der Landkreis erklärt. Da sich die Zonen auch auf einen Teil des nahen Wetteraukreises erstrecken, sei man mit dortigen Behörden in Abstimmung, so der Sprecher.

Erst im Dezember hatte der Landkreis die zuvor dort wegen der Geflügelpest geltenden Allgemeinverfügungen wieder aufgehoben. Damit war unter anderem die Stallpflicht für Geflügel wieder aufgehoben worden. Zu früh sei es für diesen Schritt aber nicht gewesen, sagte der Sprecher. Zum einen sei der größte Teil des Vogelzuges vorüber gewesen, zum anderen habe es keine gehäuften Totfunde oder Erreger-Nachweise von Wildvögeln mehr gegeben. Man habe zudem darauf hingewiesen, dass der Erreger nicht verschwunden sei.

Ähnlich äußerte sich auch der Bauernverband. "In Hungen haben wir die Besonderheit, dass mehrere Seen in der Region sind, an denen Wildvögel überwintern oder rasten. Damit dürfte sich der Infektionsdruck in der Luft erhöht haben." Es sei anzunehmen, dass sich die Situation verschärfen könnte, wenn die Zugvögel wieder in die Sommerquartiere ziehen, noch lasse sich dies aber nicht sagen.

Auch in der Wetterau mussten 2.700 Tiere getötet werden

Wie der Erreger tatsächlich in den Hungener Geflügelbestand kam, sei bislang nicht nachvollziehbar, sagte der Landkreis-Sprecher. Der Betrieb habe vorbildlich gehandelt. 

Seit den ersten Nachweisen der Vogelgrippe in Hessen im vergangenen Herbst hatte es noch einen weiteren Betrieb in Hessen getroffen, und zwar in Rockenberg im Wetteraukreis. Dort mussten 2.700 Tiere getötet werden. 

Mehrere Landkreise haben derweil die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. In den Landkreisen Waldeck-Frankenberg und im Kreis Offenbach gilt das nach Angaben der Pressestellen seit Montag. Schon seit Sonntag darf Geflügel in der Landeshauptstadt Wiesbaden ebenfalls wieder ins Freie gelassen werden, wie die Stadt bekanntgab. In einigen anderen hessischen Landkreisen wurde die Stallpflicht bereits Anfang Januar aufgehoben, darunter der Schwalm-Eder-Kreis, der Kreis Bergstraße und die Landkreise Marburg-Biedenkopf, Groß-Gerau und Darmstadt-Dieburg.

Kreis Gießen hob die Stallpflicht im Dezember auf

Im Landkreis Kassel und dem gesamten Gebiet der Stadt Kassel erfolgte die Aufhebung der Stallpflicht am 14. Januar. Dasselbe gilt auch für die Stadt Frankfurt und den Rheingau-Taunus-Kreis. Im Werra-Meißner-Kreis endete die Stallpflicht bereits am 12. Januar. 

Bereits im Dezember hatten neben dem Kreis Gießen auch der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis, der Vogelsbergkreis und der Landkreis Limburg-Weilburg die Stallpflicht aufgehoben.

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