BGH-Urteil zu "Knockout 51": Rechte Schläger, aber kein rechter Terror
Für die Bundesanwaltschaft ist "Knockout 51" eine rechtsextreme Terrorgruppe. Mitglieder verübten Gewalt gegen Linke und Polizisten. Der Bundesgerichtshof hingegen sieht in ihr lediglich eine kriminelle Vereinigung. Von Max Bauer.[mehr]