Lange hatte es gedauert, doch nun wurde im Fall jener Wirtin, die 2024 ihr Wirtshaus angezündet haben soll, ein Urteil gefällt. Die 40-Jährige wurde zu drei Jahren Haft – davon zwei bedingt – verurteilt (nicht rechtskräftig). Außerdem muss sie die Kosten für den Feuerwehreinsatz übernehmen.