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Sicherheitspaket: Drei Jahre nach Brokstedt-Attacke: Was hat sich geändert?

Stern 

Wie hat sich die Sicherheit im Bahnverkehr nach dem Messerangriff von Brokstedt verändert? Ein Überblick über neue Regeln, Kontrollen und Empfehlungen für Reisende.

Der tödliche Messerangriff in einem Regionalzug bei Brokstedt in Schleswig-Holstein hat vor drei Jahren Entsetzen ausgelöst. Am Nachmittag des 25. Januar zog ein Mann im Regionalzug von Kiel nach Hamburg ein Messer und stach auf Fahrgäste ein. Zwei junge Menschen starben, vier wurden schwer verletzt. Das Landgericht Itzehoe verurteilte den Täter zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Die Aufarbeitung des Falls hat Pannen in den Behörden offengelegt. Die schwarz-grüne Landesregierung hat darauf mit einem Sicherheitspaket reagiert. Das hat sich seitdem geändert:

Täterprofile sind nun bundesweit abrufbar und eine Einstufung als ausländischer Mehrfach- und Intensivtäter gilt länderübergreifend. "Wir haben den Informationszugriff zwischen den Sicherheitsbehörden mit besseren Fahndungssystemen, engmaschigerer Zusammenarbeit und klareren Meldewegen stärken können", sagt Schleswig-Holsteins Innenministerin Magdalena Finke (CDU). "Zur Verhinderung von Straftaten braucht die Polizei alle relevanten Daten, und das schnell, verlässlich und bundesweit."

Denn sechs Tage vor der blutigen Attacke war Ibrahim A. aus einjähriger Untersuchungshaft in Hamburg entlassen worden, wo er auch wegen eines Gewaltdelikts mit einem Messer eingesessen hatte. Später wurde bekannt, dass er sich während der Haft mit dem islamistischen Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, verglichen hatte. Es gab Mängel im Informationsaustausch zwischen Behörden in Hamburg, Kiel und Nordrhein-Westfalen, wo Ibrahim A. jeweils gelebt und auch Straftaten begangen hatte.

Nach Angaben der Landesregierung ist die Datenübermittlung zwischen den Gefängnissen, der Polizei und den Behörden verbessert worden.

Was tun bei einem Angriff im Zug?

Die Bundespolizei rät Menschen bei bedrohlichen Situationen während einer Zugfahrt, einem drohenden Konflikt auszuweichen durch einen Wechsel des Zugabteils. Provozierende Menschen sollten Reisende siezen, um Außenstehenden zu signalisieren, dass es sich nicht um einen privaten Streit handelt. "Werden Sie laut, sprechen Sie umstehende Personen direkt an und fordern Sie Unterstützung."

Wer helfen will, sollte sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen. Die Bundespolizei rät dazu, um Hilfe zu rufen und andere Menschen aktiv und direkt zur Mithilfe aufzufordern. Zudem sollten das Bahnpersonal und die Polizei informiert werden. Außerdem sei es ratsam, genau zu beobachten und sich Tätermerkmale einzuprägen. Reisende sollten sich um Opfer kümmern und Erste Hilfe leisten.

Videoüberwachung in Zügen 

In den Regionalzügen der Deutschen Bahn auf den Strecken Kiel/Flensburg-Hamburg und Lübeck-Hamburg sowie der Nordbahn auf den Linien Wrist-Hamburg und Itzehoe-Hamburg sowie in Zügen der AKN gibt es nun Videokameras. 55 Akkuzüge auf den Linien von Kiel nach Lübeck, Flensburg und Husum sowie auf den Strecken Husum-St. Peter-Ording, Bad Oldesloe-Neumünster, Neumünster-Heide sowie Heide-Büsum werden nachgerüstet. Auch die Züge der Marschbahn (Hamburg-Sylt) sollen Kameras erhalten.

"Die Ausstattung der Regionalzüge mit Videokameras ist ein weiterer wichtiger Baustein, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl im Bahnverkehr zu verbessern", sagt Finke.

Bundesweit gelten mittlerweile einheitliche Waffen- und Messerverbote in Zügen sowie an Fernverkehrs-Bahnhöfen. Das betrifft im Norden insbesondere Kiel, Lübeck, Neumünster und Flensburg. Das Land hat zudem Waffen- und Messerverbote in Zügen, auf Bahnsteigen und in Bahnhofsgebäuden im Bereich des Nahverkehrs erlassen. Dies gilt auch für Busse sowie verschiedene Fähren beispielsweise auf der Kieler Förde oder auf dem Nord-Ostsee-Kanal sowie zu Inseln und Halligen.

2025 kontrollierten Polizisten im Norden rund 12.000 Menschen und stellten dabei 234 Verstöße gegen das Messerverbot und weitere 26 Verstöße gegen das Waffenverbot fest. Die Innenministerin zieht eine positive Bilanz: "Die Einsatzkräfte haben festgestellt, dass die Zahl der festgestellten Messer bei den Kontrollen im Laufe des Jahres spürbar zurückgegangen ist." Die Kontrolle sollen aber weitergehen.

Seit Anfang 2025 erfasst die Polizeiliche Kriminalstatistik auch die Art der Waffenverwendung, beispielsweise ob ein Messer mitgeführt, angewendet oder mit ihm gedroht wurde. Durch die tatverdächtigenbezogene Erfassung sind künftig auch detaillierte Auswertungen möglich, beispielsweise nach der Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen. Zuvor ließ sich nur feststellen, ob eine Person an einer Straftat mit dem Phänomen Messerangriff beteiligt war, nicht jedoch, ob sie das Messer selbst mitgeführt oder eingesetzt hatte.

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