Bundesarbeitsgericht: Kopftuchverbot bei Sicherheitskontrollen am Flughafen unzulässig
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine Sicherheitsassistentin am Flughafen darf ein Kopftuch tragen. Eine Absage allein deshalb ist diskriminierend.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine Sicherheitsassistentin am Flughafen darf ein Kopftuch tragen. Eine Absage allein deshalb ist diskriminierend.