Ein Arzt hat gegen ein Abtreibungsverbot des katholischen Klinikträgers in Lippstadt einen Teilerfolg erzielt. Als Arbeitgeber wollte das Klinikum die Vorschrift auch auf die Nebentätigkeit des Arztes ausweiten. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig, urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht.