„Acting in Concert“: EuGH rügt strenge Regeln für Aktionäre
Der Europäische Gerichtshof kritisiert Deutschlands Stimmrechtszurechnung bei Aktionären. Nun muss der Bundesgerichtshof abermals in einem Fall klären, welche Form der Absprache vorlag.
Der Europäische Gerichtshof kritisiert Deutschlands Stimmrechtszurechnung bei Aktionären. Nun muss der Bundesgerichtshof abermals in einem Fall klären, welche Form der Absprache vorlag.