Ein Zugschaffner lehnte einen vermeintlich inoffiziellen Fahrkartencode ab, das Landesverwaltungsgericht OÖ gab ihm Recht. Der Passagier möchte sich damit nicht abfinden und geht nun in die nächste rechtliche Instanz, in der Hoffnung, doch noch Recht zu bekommen. Für die ÖBB hingegen ist der Fall eindeutig geklärt.