Nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung eines 37-Jährigen vor dem Landesgericht Innsbruck infolge des Erfrierungstodes seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner 2025 geht der Prozess in die zweite Instanz. Verteidigung und Staatsanwaltschaft meldeten Berufung an, hieß es am Dienstag. Der Mann wurde vergangenen Donnerstag zu fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro verurteilt.