Das Dokument sieht die Einberufung männlicher belarussischer Staatsbürger, die am Tag der Einberufung 18 Jahre alt geworden sind und keinen Anspruch auf Wehrdienstaufschub haben, sowie wehrpflichtiger Bürger, deren Aufschubanspruch erloschen ist, zum Wehr- und Reservedienst von März bis Mai 2026 vor.