Eine Mutter wollte wissen, ob sie den vollen Eintritt zahlen muss, wenn sie mit ihrem beeinträchtigten Sohn einen Ostermarkt besucht. Darüber entbrannte eine hitzige Diskussion mit dem Besitzer der Location. Die „Krone“ weiß, ob es einen Rechtsanspruch für Begleitpersonen gibt.