Nach Verstoß gegen Pressefreiheit: Staatsanwaltschaft akzeptiert Urteil im Fall Habeck
Ermittler hatten eine journalistische Anfrage des Tagesspiegels an Habecks Verteidiger weitergeleitet. Das Verwaltungsgericht Dresden sah darin eine Verletzung der Pressefreiheit. Das Urteil ist nun rechtskräftig.