Urteil nach Klage eines Pflegers - In diesen Fällen müssen Sie zur Arbeit kommen - auch wenn Sie krank sind
Erkrankte Beschäftigte können in aller Regel nicht zu Personalgesprächen ins Unternehmen zitiert werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen angeschlagene Mitarbeiter trotzdem erscheinen müssen.