Jetzt können auch Richter Beratungen zur Gewaltprävention anordnen
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Seit September 2021 müssen Personen, gegen die die Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausspricht, verpflichtend an Gewaltpräventionsberatungen teilnehmen. Mit 1. Juli wurde die Maßnahme noch ausgeweitet.