Gericht: Kein PCR-Test bei Prostitutionsbesuch nötig
Besucher von Prostitutionsstätten können nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Frankfurt von den örtlichen Gesundheitsbehörden nicht zu einem PCR-Test gezwungen werden. Ein negativer Antigen-Schnelltest auf das Corona-Virus reicht demnach aus, wie aus einem Beschluss des Gerichts vom Freitag hervorge