Arbeitsrecht: Abfindungen über fünf Jahresgehälter keine Seltenheit mehr
Abfindungen über fünf Jahresgehälter seien in Deutschland keine Seltenheit mehr, sagt Arbeitsrechtler Kilian Friemel. Warum Unternehmen zunehmend mehr zahlen, um Angestellte loszuwerden – und wann deren Forderungen zu weit gehen.