Urteil in Musterprozess: Abmahnbriefe zu Datenschutzverletzung waren Rechtsmissbrauch
Fast dreieinhalb Jahre nach einer Welle von Zehntausenden Abmahnbriefen wegen angeblicher Datenschutzverletzungen durch heimische Unternehmen stellte ein Gericht in einem Musterprozess für die Wirtschaftskammer fest: Die Forderung in den Schreiben nach pauschaler Entschädigung sei rechtsmissbräuchlich erfolgt. In dem Fall, in dem es um die Verwendung von Google-Schriften auf Websites geht, prüft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Anklage wegen Betrugsverdachts mit Schaden in Millionenhöhe.