Stuttgart (dpa/tmn) - Die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) von ihrem Arbeitgeber. Sie sollten dafür die richtige Sparform wählen. Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber sie zahlt, ist in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Maximal sind es 40 Eur