Celle (dpa/tmn) - Ein generalbevollmächtigtes Kind haftet unter Umständen für die Auflösung des elterlichen Rentenkontos. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) hervor (Az.: L 16/3 U 58/14). Das bedeutet: Macht ein Sozialversicherun