Prozess in Mannheim: Hatte Messerstecher mit seinem Opfer eine Rechnung offen (Update)
Von Marco Partner
Mannheim. Nach einer Messerattacke muss sich ein 44-Jähriger wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht verantworten. Am 14. Juli 2021 soll der Tatverdächtige um kurz vor 21 Uhr vor einem Café im H3-Quadrat auf einen anderen Mann mehrmals eingestochen haben. Dieser erlitt lebensbedrohliche Verletzungen. Zum Tathergang äußern möchte sich der Angeklagte, ein seit 2007 in Mannheim wohnhafter türkischer Staatsbürger, am Donnerstag zum Prozessauftakt aber nicht.
Laut Staatsanwaltschaft soll der in Istanbul aufgewachsene Angeklagte "heimtückisch" und mit Vorsatz gehandelt haben. In einem Café habe er am besagten Abend zunächst Karten gespielt, bis er an einem anderen Tisch eine Person erkannte, mit der er noch eine Rechnung offen gehabt habe. Nachdem er den Tischnachbarn für einen möglichen Angreifer einer früheren Auseinandersetzung gehalten hatte, soll der gelernte Bäcker und Konditor zu seiner nahen Arbeitsstelle gegangen und mit einem Messer mit fünf Zentimetern Klinkentiefe zurückgekehrt sein.
Von hinten habe er sich laut einer Videoauswertung der Polizei dem Bekannten genähert, ihm die Hand freundlich auf die Schulter gelegt und ihm unter dem Vorwand, etwas draußen besprechen zu wollen, aus dem Lokal gelockt. Da sich die Personen "flüchtig" kannten, habe der andere ihm Glauben geschenkt.
Zunächst soll der Angeklagte gefragt haben, ob der Tischnachbar ihn nicht erkenne, was dieser – auch nach wiederholter Nachfrage – verneint habe. Dann habe der Angeklagte sein Gegenüber unvermittelt am Kragen gepackt, in einem Überraschungsmoment sein Messer gezückt und auf den Geschädigten mit "erheblicher Wucht" eingestochen. Zunächst in den Brustkorb, wobei auch die Lungenflügel verletzt wurden. Das 43-jährige Opfer habe sich gewehrt und um Hilfe geschrien. Er trug weitere Stichwunden und Verletzungen an Hüfte, Oberarm und Gesicht davon.
Ein Kollege des unverletzt gebliebenen Tatverdächtigen habe erfolglos versucht einzugreifen. Erst couragierte Passanten hätten Schlimmeres verhindert. Der Angeklagte soll daraufhin das Messer fallen gelassen haben. Er sei mit seinem Kollegen davongelaufen, aber nicht gerannt. Polizeibeamte, die von der gerade einmal 150 Meter vom Tatort entfernten Wache im H 4-Quadrat herbeieilten, konnten ihn somit relativ schnell und ohne Gegenwehr festnehmen und für den an einer Hauswand lehnenden, blutverschmierten, aber ansprechbaren Verletzten den Rettungswagen alarmieren.
Seit der Tat sitzt der Angeklagte, ein zum zweiten Mal verheirateter Familienvater, in einem Gefängnis. Er spricht nur wenig Deutsch und bekommt im Prozess eine Dolmetscherin zur Seite gestellt. Sein Chef und die Verwandtschaft unterstützen seine Frau und vier Kinder offenbar nun finanziell. Probleme bei der Arbeit und in der Familie oder Schulden gebe es keine. Ein Alkoholtest in der Tatnacht ergab knapp 0,8 Promille.
Die Verteidigung will erst am zweiten Prozesstag ihre Stellungnahme abgeben. Die Ermittler gehen von einer Tötungsabsicht aus, was eine lebenslange Freiheitsstrafe oder im milderen Fall eine Haft von drei bis fünfzehn Jahren zur Folge haben kann. Am 26. Januar wird der Prozess fortgesetzt.
Update: Donnerstag, 13. Januar 2022, 20.37 Uhr
Mutmaßlicher Täter filmt schwer verletztes Opfer - Prozess beginnt
Mannheim. (dpa/lsw) Rund 200 Schläge und Tritte in 28 Minuten - diese Attacke wird derzeit im Mannheimer Landgericht verhandelt. Die genauen Daten zum fast tödlichen Angriff gegen einen Widersacher hat der mutmaßliche Täter selbst geliefert: Er soll gefilmt haben, wie er sein am Boden liegendes Opfer immer wieder attackiert. Seit Montag muss sich der 34-Jährige wegen des Verdachts auf versuchten Mord vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Zunächst wurde nur die Anklageschrift verlesen.
Der Angeklagte soll Anfang Juni dieses Jahres in einem bereits geschlossenen Mannheimer Café möglicherweise wegen einer Geldforderung in Streit mit dem 43-Jährigen geraten sein und dabei den Gegner mit einem Tritt gegen den Kopf zu Fall gebracht haben. Anschließend hat er laut Anklage den wehrlos am Boden Liegenden mit bedingtem Tötungsvorsatz weiter misshandelt.
Der von dem Angeklagten herbeigerufene Bruder verständigte schließlich den Notarzt. Der schwer verletzte Mann konnte durch einen intensivmedizinischen Eingriff gerettet werden. Der aus Deutschland geflohene Angeklagte war Mitte Juni in der Schweiz festgenommen worden.