Neues Prüfungsprogramm
Neue Prüfungsordnung (Prüfungsprogramm) des Swiss Karatedo Renmei SKR,
offizieller Vertreter der Japan Karate Association (JKA) in der Schweiz.
Kyu-Prüfungen
- Die Prüfungen bis zum 3. Kyu müssen durch offizielle SKR-Prüfer (Dojo-TK) und durch die SKR-Prüfungskommission im Ausweis bestätigt werden.
- Prüfungen für den 2. und 1. Kyu sind an einer offiziellen Zentralprüfung.
- Die Prüfungen dürfen nur mit Einverständnis des jeweiligen Dojoleiters abgelegt werden.