Urteil wegen Betrugs gegen Ex-MDR-Unterhaltungschef: Revision verworfen
Das Urteil gegen den ehemaligen MDR-Unterhaltungschef Udo Foht wegen Betrugs und Bestechlichkeit ist rechtskräftig.
Das Urteil gegen den ehemaligen MDR-Unterhaltungschef Udo Foht wegen Betrugs und Bestechlichkeit ist rechtskräftig.