Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) haben nach eigenen Angaben erfolgreich gegen Klauseln in Telekomverträgen des Handyanbieters Magenta geklagt. Betroffen seien 16 Bestimmungen, dabei gehe es unter anderem um überhöhte Verzugszinsen, unzulässige Rücklastgebühren sowie um Mahnspesen, schrieb die Kammer am Montag in einer Aussendung. Sie rät Kunden dazu, Rückforderungsansprüche zu prüfen. Laut Magenta wird ein Gutteil der Klauseln aktuell nicht mehr angewendet.