Fluglinien haben bei der Annullierung eines Fluges Passagieren, die ihr Ticket über ein Buchungsportal erworben haben, auch die allfällig im Preis enthaltene Vermittlungsgebühr zu erstatten. Das geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Schlussantrag des Generalanwalts Rimvydas Norkus des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Rechtsstreit des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation mit KLM hervor, bei dem der Oberste Gerichtshof (OGH) um Klärung ersucht hat.