Der in Produkten wie Zahnpasta, Wandfarbe oder Sonnencreme verwendete Weißmacher Titandioxid darf nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vorerst nicht als Stoff bezeichnet werden, der Krebs erregen kann. Der in der EU zuständige Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) habe nicht alle für die Bewertung relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt, teilte das höchste Gericht in Luxemburg mit.