Das Sozialministerium vermutet Intransparenz bei der Ausschilderung von Rabattpreisen im Lebensmittelhandel und bringt daher über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) Klagen gegen Billa, Spar, Hofer und Lidl ein. Der Vorwurf: Die Konzerne würden ihrer Verpflichtung, bei Ermäßigungen den niedrigsten Vergleichspreis der vergangenen 30 Tage auszuweisen, nicht nachkommen. Für Konsumenten sei damit in vielen Fällen unklar, ob Rabatte tatsächlich eine Ersparnis bringen.