Ein Autofahrer ist mit seiner Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich abgeblitzt, er wollte die 600 Euro Geldstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung nicht zahlen. Sein Argument: Gegenüber einer toten Person bestehe keine Hilfeleistungspflicht. Der Mann hatte im März 2024 mit dem Pkw eine über eine Bundesstraße gehende Frau niedergestoßen und war dann direkt weitergefahren. Die Frau überlebte den Unfall nicht.