Im Fall des bei einem Begräbnis gesungenen "Treuelieds" hat nun der "Standard" vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien gegen Johann Gudenus Recht bekommen. Der ehemalige FPÖ-Politiker hatte das Medienunternehmen wegen übler Nachrede geklagt. Ihm sei unterstellt worden, das auch von der Waffen-SS verwendete Lied dort gesungen zu haben. Das OLG stellte nun fest, ihm und anderen Politikern sei lediglich vorgehalten worden, die Feier beim Singen nicht verlassen zu haben.