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Nebenkosten-Abrechnung: So prüfen Sie Fehler – Mieter zahlen oft zu viel

Nachzahlung bei den Nebenkosten? Bevor Sie einfach überweisen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Abrechnung. Denn Fehler kommen überraschend häufig vor. Laut dem Rechtsportal Mineko zahlten Mieterinnen und Mieter bei den dort zur Prüfung eingereichten Abrechnungen im Durchschnitt 565 Euro zu viel. 86 Prozent der geprüften Abrechnungen waren fehlerhaft. Auch das Anwaltsvermittlungsportal Yourxpert kommt auf eine hohe Fehlerquote: Dort waren 75 Prozent der geprüften Abrechnungen fehlerhaft, wie der unabhängige Geldratgeber "Finanztip" aufzeigt. Wenn Sie Zweifel an Ihrer Nebenkostenabrechnung haben, sollten Sie diese deshalb nicht einfach ad acta legen. Eine Prüfung kann zeigen, ob die Kosten tatsächlich korrekt berechnet wurden. Dabei können Sie die wichtigsten Punkte zunächst selbst kontrollieren oder sich Unterstützung holen. Eine hohe Nachzahlung bedeutet noch keinen Fehler Eine Nebenkostenabrechnung kann zu einer hohen Nachzahlung führen und Mieterinnen und Mieter viel Geld kosten, wenn sie Fehler nicht erkennen, erklärt Rechtsexpertin Britta Schön von "Finanztip". Allerdings bedeutet eine Nachzahlung nicht automatisch, dass die Abrechnung falsch ist. Bestimmte Fehler treten besonders häufig auf. Bei Mineko betrafen rund drei Viertel der geprüften Fälle unkonkret bezeichnete Kostenpositionen. Daneben stellte der Rechtsdienstleister unter anderem nicht vereinbarte Kosten, formelle Fehler und fehlerhafte Verteilerschlüssel fest. Der Verteilerschlüssel legt fest, wie der Vermieter die Gesamtkosten auf die einzelnen Wohnungen beziehungsweise Mietparteien verteilt. Streit mit dem Vermieter: Wie Sie Konflikte sicher austragen Schimmel, kaputte Heizung, Lärm: Diese sechs Dinge rechtfertigen eine Mietminderung Yourxpert berichtete zudem von Fehlern bei umlagefähigen Kosten, Vorauszahlungen sowie Heiz- und Warmwasserkosten. Umlagefähig sind Kosten, die der Vermieter entsprechend den Vereinbarungen im Mietvertrag auf die Mieterinnen und Mieter übertragen darf. Diese Punkte sollten Sie zuerst kontrollieren Britta Schön empfiehlt, zunächst den Abrechnungszeitraum und die Frist zu prüfen. Sie sollten außerdem nachvollziehen können, wofür Sie zahlen und wie Ihr Anteil an den Gesamtkosten zustande kommt. Für das Abrechnungsjahr 2025 muss Ihnen die Abrechnung spätestens bis zum 31. Dezember 2026 zugehen. "Kommt sie zu spät, kann der Vermieter grundsätzlich keine Nachzahlung mehr verlangen", sagt Schön. Kontrollieren Sie anschließend, ob der Vermieter die aufgeführten Kosten laut Mietvertrag überhaupt auf Sie umlegen darf und ob der verwendete Verteilerschlüssel stimmt. Auch die Abrechnung der Heiz- und CO2-Kosten sollten Sie prüfen. Sind einzelne Kosten oder Bezeichnungen für Sie nicht nachvollziehbar, können Sie Einsicht in die zugrunde liegenden Belege verlangen. Damit lässt sich beispielsweise prüfen, welche Kosten tatsächlich angefallen sind und wie sie sich im Einzelnen zusammensetzen. Entdecken Sie Fehler oder haben Sie Einwände, sollten Sie Schön zufolge innerhalb von zwölf Monaten schriftlich Kontakt mit Ihrem Vermieter aufnehmen und der Nebenkostenabrechnung widersprechen. Wichtig: Eine geforderte Nachzahlung wird auch dann fällig, wenn die Prüfung der Abrechnung noch läuft. Britta Schön empfiehlt Mieterinnen und Mietern deshalb, die Nachzahlung unter Vorbehalt zu leisten. Wer nicht selbst prüfen möchte, kann sich Hilfe holen Nebenkostenabrechnungen können lang und kompliziert sein. Wer zahlreiche Kostenpositionen und Zahlen nicht selbst vergleichen kann oder möchte, kann verschiedene Dienstleister nutzen. Einige Angebote setzen dabei auch auf Künstliche Intelligenz. "Finanztip" hat sich mehrere solcher Angebote näher angesehen. Nebenkostenpro bietet einen KI-gestützten Kurzcheck für 14,90 Euro an. Darin enthalten sind ein Vergleich mit dem Betriebskostenspiegel und ein Musterschreiben. Mineko prüft die Abrechnung ausführlicher und unterstützt Mieterinnen und Mieter auch im Falle eines Widerspruchs. Je nach Wohnungsgröße und gewählter Leistung kostet die Prüfung durch den spezialisierten Rechtsdienstleister zwischen 49 und 89 Euro. Bei der Online-Beratungsplattform Yourxpert können Mieterinnen und Mieter ihre Abrechnung anwaltlich prüfen lassen. Die Prüfung kostet 69,90 Euro. Wer zusätzlich Unterstützung beim Schriftverkehr mit dem Vermieter möchte, zahlt 99,90 Euro. Alternativ können Sie sich an einen örtlichen Mieterverein wenden. Für dessen Beratung benötigen Sie in der Regel eine Mitgliedschaft.

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